Häufig gestellte Fragen

  • Was muss ich zur ersten Behandlung mitbringen?

    Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung die ärztliche Verordnung, falls vorhanden ihre Versichertenkarte ihrer Krankenkasse und ein kleines, nicht weißes Handtuch mit, sowie eventuelle Befunde von Röntgen, MRT oder CT- Aufnahmen.
    Seien Sie gerne ein paar Minuten vorher da, um Organisatorisches in Ruhe klären zu können.

  • Muss ich etwas für die Behandlung zuzahlen?

    Die gesetzlichen Versicherungen erheben von ihren Versicherten einen Eigenanteil. Dieser muss in der Physiotherapiepraxis bezahlt werden und setzt sich pro Rezept aus 10 Euro plus 10 % des Rezeptwertes zusammen. Ausnahmen bilden Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind.

  • Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

    Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher Bescheid. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die wir nicht neu vergeben konnten, müssen wir Ihnen leider mit einer Ausfallrechnung, die dem Behandlungswert entspricht,  berechnen.

  • Kann ich zu Ihnen ohne ein Rezept vom Arzt kommen?

    Ja, diese Möglichkeit besteht,  jedoch wird die Behandlung nur von privaten Krankenkassen oder privaten Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistung erstattet. Gesetzliche Krankenkassen erstatten das leider im Regelfall nicht.

  • Wo findet die Behandlung statt?

    All unsere Behandlungsräume sind separate Zimmer mit Fenstern, sodass die Privatsphäre jedes Patienten gewährleistet ist. All unsere Räume sind nach Themen gestaltet. Bilder zur Innenansicht und Außenansicht unserer Physiotherapie in Plauen, finden Sie ebenfalls auf unserer Website.

  • Kann ich bei Ihnen gut parken?

    Ja, es sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden. Ein Parkplatz befindet sich direkt vor dem Eingang, weitere Parkplätze befinden sich hinter dem Haus. Eine ausreichende Beschilderung weist Ihnen den Weg.

  • Ich kann aufgrund meiner Erkrankung nicht in die Praxis kommen, machen Sie Hausbesuche?

    Ja, wohnen Sie in der näheren Umgebung komme ich gerne zu Ihnen nach Hause.

  • Besuchen Sie regelmäßig Fortbildungen?

    Ja, Fort- und Weiterbildungen sind das A und O um seinen Wissensstand neu zu überprüfen und neue Therapiemöglichkeiten zu erlernen.

  • Muss ich einen Termin machen?

    Unbedingt, ich betreibe eine reine Terminpraxis. Auf die Art nehme ich mir ausreichend Zeit für meine Patienten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unangemeldete Besuche laufende Therapien stören können.

  • Wie bekomme ich ein Rezept für die Physiotherapie?

    Nur Ihr Hausarzt oder Facharzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen, nachdem er aufgrund der Diagnose und die mit dieser einhergehenden Leitsymtomatik (Funktionsstörung / Schädigung) eine therapiebegründende Verordnung für sinnvoll erachtet hat

  • Kann man auch auf privater Basis Physiotherapie bekommen?

    Ja. Wenn eine Diagnose von ihrem behandelnden Arzt vorliegt, machen wir gerne mit ihnen einen Behandlungsvertrag, in dem Menge und Preis der Therapie aufgeführt sind. So unterliegen sie keinen Richtlinien des Heilmittelkataloges.

  • Wann muss die Behandlung mit den Heilmitteln beginnen?

    Wenn Ihr Arzt nichts anderes verordnet hat, müssen Sie die Behandlung bei der Physikalischen Therapie innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes beginnen. Nehmen Sie die Behandlung erst später auf, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Wenn Sie eine Verordnung für Heilmittel haben, setzen Sie sich deshalb bitte umgehend mit uns in Verbindung.

  • Darf ich die Behandlung über einen längeren Zeitraum unterbrechen?

    Wenn Sie die Behandlung über einen längeren Zeitraum unterbrechen, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Auch hier gelten bestimmte Fristen, aber auch Ausnahmen. Bei der Physikalischen Therapie dürfen zwischen zwei Heilmittelbehandlungen in der Regel nicht mehr als 10 Tage liegen.

  • Wie viele Heilmittel-Behandlungen können bei einer Erkrankung verordnet werden?

    Je Rezept darf Ihnen Ihr Arzt bis zu 6 Einheiten in der Physikalischen Therapie und 10 Einheiten bei neurologischen Erkrankungen sowie bei Kindern verordnen. Nach der Erstverordnung prüft Ihr Arzt den Erfolg der Behandlung und stellt Ihnen ggf. Folgeverordnungen aus. Die Anzahl der möglichen Folgeverordnungen ist abhängig von der für die Erkrankung allgemein festgelegte Höchstmenge an Heilmittel-Behandlungen (Gesamtverordnungsmenge).

  • Können Heilmittel auch längerfristig verordnet werden?

    Ja. Wenn es medizinisch notwendig ist, können in besonderen Fällen Heilmittel auch über die Gesamtverordnungsmenge hinaus verordnet werden. Sie müssen dann die Verordnung Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, es sei denn die Krankenkasse hat hierauf verzichtet. Sobald die Verordnung Ihrer Krankenkasse vorliegt, dürfen Sie die Therapie in Anspruch nehmen. Auch bei langfristigen Verordnungen gelten die allgemeinen Zuzahlungen sowie die Möglichkeiten der Befreiung.
    Sollte die Krankenkasse die Therapie nicht genehmigen, endet die Kostenübernahme durch die Krankenkasse mit der Mitteilung an Sie.

  • Wann ist man von der Rezeptgebühr befreit?

    Entweder bei einer chronischen Krankheit (die nach Heilmittelkatalog genau definiert ist), wird eine Befreiung
    von der Krankenkasse vorgenommen. Diese Befreiung findet jedoch erst statt, wenn ihre Zuzahlungskosten 1% des monatlichen Einkommens ausmachen. Oder bei einer gewissen Einkommensgrenze. Ab 2% Zuzahlungskosten vom monatlichen Einkommen wird man dann auch befreit. Um die Befreiung zu erhalten müssen, Quittungen aufbewahrt werden. Sie dienen als Beleg der Zuzahlungskosten und müssen bei der Krankenkasse eingereicht werden, sobald man über den 1 bzw. 2 % liegt.

  • Wie erfahre ich, ob ich zu dem Personenkreis gehöre, der von der Rezeptgebühr befreit werden kann?

    Sie fragen am besten bei ihrer Krankenkasse nach. Manche Krankenkassen bieten an, dass ihre Versicherten den Prozentsatz am Anfang des Jahres zahlen, um dann sofort befreit zu werden. Damit spart man den Aufwand Belege zu sammeln und einzureichen. Sinnvoll ist dies bei den chronischen Patienten, die auf jeden Fall schnell über 1% kommen.